was steht an, was sollte man wissen
Wie der Gärtner, so der Garten. (Hebräisches Sprichwort)
Auf Grund des erhöten Aufkommens von Bewerbungen um eine Gartenparzelle können wir leider ab sofort und bis auf weiteres keine Anmeldungen / Vormerkungen / Bewerbungen mehr annehmen.
Wir werden zu gegebener Zeit über eine Änderung diesbezüglich informieren.
Wir bitten ferner von Anrufen, emails u.a. diesbezüglich abzusehen
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ab sofort bietet der Verein seinen Pächtern die Möglichkeit, gegen ein geringes Entgeld, Benzingetriebene Geräte zu mieten.
Näheres hierzu unter dem Punkt "über uns -- Mietgeräte"
Leider ist die Pandemie noch nicht vorrüber.
Am 09.10.2021, 13.00 Uhr, findet unsere Jahreshauptversammlung statt.
Veranstaltungsort:
Vereinsgaststätte ESV Flügelrad, Finkenbrunn 145, 90469 Nürnberg
Wir bitten bei Verhinderung um eine kurze Mitteilung an den Vorstand
Auf Grund der Corona Vorgaben des Landes, erfolgt ein Einlaß nur nach den 3-G-Regeln (getestet-geimpft-genesen). Ein Nachweis ist vorzulegen, ohne erfolgt kein Einlaß. Eine Maske ist zum und vom Tisch zu tragen, kann an diesem abgenommen werden.
AM 30.10.2021 stellen wir das Wasser in der gesamten Gartenanlage ab.
Hilfe wird hierbei NICHT benötigt.
Wir als Vorstand beabsichtigen zu einem noch festzulegendem Datum einen Container stellen zu lassen, in welchem KOSTENFREI Ihr Grünschnitt verbracht und abtransportiert werden kann.
Bitte teilen Sie als Pächter uns Ihre Meinung dazu mit.
Am 30.03.2021 stellen wir das Wasser in der gesamten Gartenanlage wieder an.
Wer möchte, kann hier Mitgliederstunden leisten.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem Vorstand in Verbindung.
Versicherungspflicht, Heckenschnitt, Sichtschutz - immer wieder aufkommende Fragen
Generell gilt SCHRITTGESCHWINDIGKEIT! Ruhestörender Lärm ist prinzipiell zu vermeiden. An die Ruhezeiten ist JEDER gebunden. Die Anlage muß nach den Vorgaben verschloßen werden. Heckenschnitt & Grasmahd ist nach den Vorgaben auch vor dem eigenen Garten durchzuführen.
Sie als Pächter müssen sich im klaren sein: wenn Sie oder Ihr Garten einen Schaden verursacht, müssen Sie diesen bezahlen. Daher ist es ratsam, eine Versicherung zu besitzen, außer Sie möchten aus eigener Tasche zahlen. Der Verein haftet jedenfalls in KEINEM Fall.
Prinzipiell gilt: was neu gewachsen ist, darf runter! Einen Pflegeschnitt dürfen Sie zu jeder Zeit. Sie müssen sich lediglich versichern, das sich in Ihrer Hecke KEINE Vogelnester befinden. Einen "Stockschnitt", also das zurückschneiden bis auf den Boden, dürfen Sie hingegen nur zwischen dem 30.10. und 30.03.
Als Sichtschutz nach außen dürfen Sie ausschließlich eine Hecke (KEINE THUJA!), oder einen Maschendrahtzaun setzen. Alles andere (Holzzaun, Plastik, Folien ect. pp.)ist entweder verboten, oder mit dem Vorstand abzusprechen UND zu genehmigen. Ganz wichtig: Thuja dürfen NICHT mehr NEU gepflanzt werden. Alte haben Bestandsschutz.
Ein Garten ist kein Lager. Er dient der Erholung ALLER Bürger. ALs Richtwert gilt: je 1/3 für Erolung, 1/3 für Obst & Gemüse, 1/3 für Wege, Laube & Terrasse
Ein Garten ist keine Schmiede, keine Betonfestung, keine Schreinerei. Fest versiegelt darf nur ... werden. Laube und Nebengelaß incl. Terrasse dürfen in Summe 36qm nicht übersteigen.